Treppenhausentrauchung in Kesselhaus einer Muellverbrennung

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
adviser

Treppenhausentrauchung in Kesselhaus einer Muellverbrennung

Beitragvon adviser » Di 22.11.2005 22:46

Arbeite am Bau einer MVA in England.
Der zuständige Fire Officer verlangt keine Entrauchung, weil jeder Treppenabsatz einen Vorraum mit F30-Türen hat. Das sei gemaess British Standard und NFPA in Ordnung.

Ich hab da meine Zweifel. In Deutschland wuerde mit Sicherheit eine natürliche Entrauchung auf der Grundlage 5% oder mindestens 1m2 gefordert.

Mein Auftraggeber verlangt eine Planungssicherheit, weil die vertraglich "Fit for Purpose" geschuldet ist. Das heisst, ich kann nicht unter dem gegenwaertigen Stand der Technik gehen. Oder doch, weil das englische Regelwerk erlaubt ???

ibkoeppen

Beitragvon ibkoeppen » Fr 25.11.2005 13:34

Die deutschen Landesbauordnungen verlangen - unterschiedlich - erst ab einer bestimmten Gebäudehöhe eine Rauchableitungsöffnung für ein Treppenhaus.

Ohne Grundrisse und Randbedingungen - ist dieses Treppenhaus ein notwendiger Rettungsweg? Gibt es deren evtl. mehrere? wieviele Geschosse? welche sonstigen Maßnahmen im Brandschutzkonzept? - kann man das pauschal so nicht sagen.

Und es ist ein Sonderbau.
Wenn der Fire Officer hier nach englischem Baurecht (wovon ich nur weiß, daß es "Building Regulations", also eine Art nutzungsspezifische Sonderbaurichtlinien gibt) berät und später auch abnimmt, haben Sie doch Planungssicherheit, oder?

mfG
M. Koeppen

adviser

Beitragvon adviser » Sa 26.11.2005 18:08

Danke für Ihre Nachricht.
Ok, die Planungssicherheit für den Entrauchungsfall ist durch den Fire Officer gegeben.
Interessant an diesen beiden komplett geschlossenen Treppentuermen ist, dass auch für die tägliche Lüftung keine Auflagen seitens des Architekten gemacht werden. Auch die Building Regulation sagt darüber nichts aus. Wir haben uns entschieden am obersten Treppenabsatz zur Aussenwand eine Oeffnung mit einem Quadratmeter zu erstellen und eine doppelreihige Wetterschutzjalousie für permanente Lüftung einzubauen. Die Zuluft kommt dann sporadisch durch geoeffnete Tueren innerhalb des mit Ueberdruck beluefteten Kesselhauses bzw durch Aussentueren.

mfg
Willi Ostertag