Gegenüberstehende F-90 A Wände - Schliessen von Öffnungen

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
März

Gegenüberstehende F-90 A Wände - Schliessen von Öffnungen

Beitragvon März » Mo 23.05.2005 17:41

Hallo Forum,

im Moment befasse ich mit folgender Frage.

Nach IndBAuRL sind anstatt einer inneren Brandwand zwei
gegenüberstehende F-90 A Wände zulässig.

Wie schaut es hier mit der Schottung in diesen beiden
Wänden aus.

Sind hier zwei T-30 Türen ausreichend oder sind diese
in T-90 auszuführen.
Dies gilt auch für sämtliche Rohr- und Leitungsdurchführungen.

Help a little bit.

Danke

D. März

ibkoeppen

Beitragvon ibkoeppen » Fr 03.06.2005 11:20

Hallo D.März,

selbst wenn man addieren würde, wäre T30+T30=T60.
Man könnte dann noch eine F90-Schleuse (aber nicht Trockenbau, sondern massiv - insgesamt soll ja eine Brandwand mit mechanischen Anforderungen ersetzt werde) entwerfen, brandlastfrei und 3 m lang, an deren Enden je eine T30-Tür setzen, und könnte argumentieren, daß die Summenwirkung hier größer als die Addition ihrer Einzelteile würde...........................

Ich würde vorschlagen (ich nehme an, die beiden F90-Wände stehen nur einige Zentimeter bis vielleicht max. 1m auseinander):
als Türumrandung einen massiven (Mauerwerk, Stahlbeton) Rahmen stellen, der in beiden Wänden sitzt, und in diesen Rahmen eine T90-Tür einbauen.

M. Koeppen
Fachplaner Brandschutz

P.S.: Schottungen natürlich R90/S90/K90, in einer der beiden Wände, und jeweils eine F90-"Röhre" im Zwischenraum zwischen den Wänden; oder gleich immer zwei R90-Schotts

März

Schottung

Beitragvon März » Mo 06.06.2005 8:59

Hallo Ibkoeppen,

vielen Dank für die Antwort.

Die Wände stehen in einem Abstand von etwa 5 cm.

Somit Schleusenbildung nicht möglich.

Demnach bleibt die Frage weiterhin offen:
2 x T-30 oder
1 x T-90 in einer Wand oder doch
2 x T - 90 ?

In der IndBauRL wird hier nichts weiter ausgesagt.


D.März

Vonhof

Beitragvon Vonhof » Do 09.06.2005 15:51

Hallo Herr März,

wenn eine Rahmen-Konstruktion mit einer T 90-Tür nicht geht, bleibt nur der Einbau von zwei T 90-Türen (und und natürlich 2 x Abschottungen).

Der Hintergrund ist, dass ja eine Wand von vorne herein zum Versagen "verdammt" ist, nämlich die dem Feuer zugewandte Wand. Also versagt auch die Tür, die in dieser Wand ist. Somit muss die jeweils andere Wand die Feuerwiderstandsfähigkeit alleine herstellen können.

Schöne Grüße
Alexander Vonhof