Vorschriften zu Bodenbeläge unter Brandschutztüren

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
BS-Neuling

Vorschriften zu Bodenbeläge unter Brandschutztüren

Beitragvon BS-Neuling » Mo 23.05.2005 8:54

:???:
Ich habe Schwierigkeiten Vorschriften/ Verordnungen/ DIN/ oder andere Regelungen zu folgendem SV zu finden:
Was muss bei Bodenbelägen beachtet werden, die unter Brandschutztüren verlaufen?
Muss z.B. eine best. Zone vor und hinter der Tüt gekachelt sein?
Kann ein Bodenbelag (Teppich oder Parkett) durchgehend unter der Tür verlaufen oder muss dieser unter der Tür durch (Bsp.) Flachrundschwellen geteilt werden oder muss der Belag lediglich schwerentflammbar sein?

Verbleibe mit freundlichen Grüßen
:-)
BSN

RainerThieme

Bodenbeläge unter BS-Türen

Beitragvon RainerThieme » Do 02.06.2005 0:04

Prinzipiell dürfen unter BS-Türen keine brennbaren Stoffe durgeführt werden. Auch Bodenbeläge B 1 sind brennbar.
Durch die vielfalt der Türen schauen Sie am Besten in die Einbaubedingungen des "Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses" für die Tür. Die Nr, finden Sie an der Tür und die Zulassung bzw. das Prüfzeugnis muss Ihnen die Einbaufrima liefern.

PS
Ich habe schon erlebt, dass der Bauherr von den Firmen verlangt hatte Bodenbelag durchlaufen zu lassen. Dafür haben dan die Firmen die Kennzeichnung weggelassen. Denn wenn sie das Schild anbringen, haften Sie für den unsachgemäßen Einbau.

Gruß RT

Frank Fleischhauer

Beitragvon Frank Fleischhauer » Do 02.06.2005 11:04

Hallo "BSN, hallo Herr Thieme,
folgendes als Ergänzung zum Beitrag von Herrn Thieme:
Brandschutztüren benötigen als Verwendbarkeitsnachweis eine "allgem. bauaufsichtliche Zulassung" ABZ. Ein ABP reicht hingegen für RS-Türen.
Mir stellt sich aber die Frage, wo ein allgemeines Verbot der Verlegung von brennbaren Bodenbelägen unterhalb der Türen geregelt ist. Denn in der DIN 4102-5 stehen nur Prüfgrundsätze und in den eben stichprobenartig eingesehenen ABZ bzw. Einbauanleitungen ergeht hier ebenfalls kein Verbot. Aber vielleicht sehe ich auch den Wald nur vor lauter Bäumen nicht.
Mit freundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer

werner mueller

Beitragvon werner mueller » Do 02.06.2005 11:48

Herr Fleischhauer,
es gibt kein "allgemeines Verbot" der Verlegung von brennbaren Bodenbelägen unterhalb von Brandschutztüren. Das ist nirgenwo geregelt. Und eigentlich auch ein Quatsch, da eine Brandübertragung in der Realität ohnehin nicht vorkommen dürfte.

Gruß
Werner Müller

RainerThieme

Einbau BS-Tür/Fußbodenbelag

Beitragvon RainerThieme » Do 02.06.2005 12:06

Nun wird's lustig. Wozu brauchen Sie ein Verbot? Schauen Sie ganz einfach nur in die Zulassung. Wenn Sie das Glück haben, dass Sie eine Tür haben, deren ABZ den Einbau mit Fußbodenbelag zulässt, dann machen Sie es halt so. Sie können das aber dann nicht auf Türen verallgemeinern, in denen das nicht so geregelt ist. Es seid denn Sie wollen die Tür nicht nach ABZ einbauen, denn dann verlieren Sie die Zulassung

werner mueller

Beitragvon werner mueller » Do 02.06.2005 14:24

Herr Thieme,
ja, dann schauen Sie mal ganz einfach in die Zulassung, ob da was geregelt ist. Und wenn Sie was finden, dann lassen Sie es uns wissen.

Gruß
Werner Müller