Rauchmelder im Doppelboden

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Miro

Rauchmelder im Doppelboden

Beitragvon Miro » Mi 23.02.2005 10:24

Guten Morgen meine Herren,

habe als BSB eines großen Immobilienunternehmens folgendes Problem:

Die Technische Baubestimmuing "Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Hohlraumestriche und Doppleböden" ist seit 1998 Bestandteil der meisten Bauordnungen unserer Länder.

Dazu folgendes Problem:

Die o. Richtlinie besagt u. a., dass Rachmelder in Doppelböden, die der Raumlüftung dienen mit Rauchmeldern auszustatten sind. Es gibt leider
in diesem Werk keine Aussage darüber, ob das auch für reine Technikräume ohne Personenbesetzung- also keine Aufenthaltsräume im Sinne der Bauordnung, gilt.

Aus meiner fachlichen Sicht vertrete ich folgende Meinung:

1. Bei bestehenden Technikräumen, die vor 1998 handelt es sich
um "Bestandsschutz". Also keine Nachrüsdtung der RM.

2. Ein Anpssungsverlagen der Behörden liegt nicht vor.

3. Wir haben hier mit dem reinen "Sachschutz" des Mieters zu tun. Wobei
der Vermieter die vorhandende Raumlufttechnik zur Verfügung stellt,
die vor 1998 eingebaut wurde.

Enventuelle Kosten für Nachrüstungen hat der Mieter zu tragen
(Kundenwunsch).

4. Da es sich bei den Technikräumen nicht um Aufenthaltsräume im Sinne
der Bauordnung handelt, besteht aus meuner Sicht keine
Handlungsbedarf durch den Eigentümer der Gebäude.

Schlussendlich geht es um reinen Sachschutz des Mieters, den der Geäudeeigentümer nicht zu vertreten hat.

Gibt es Einwände gegen meine Auffassung?

Frank Fleischhauer

Beitragvon Frank Fleischhauer » Mi 23.02.2005 11:04

Guten Morgen Miro,
Sie haben recht, dass es im genannten Fall nicht um den Personenschutz geht. Ein weiteres Ziel der Bauordnung ist aber die Verhinderung der Ausbreitung von Feuer und Rauch. Und hier macht der RM insofern Sinn, wenn er die Lüftungsanlage abschaltet und somit die Ventilation und damit die Brandausbreitung reduziert. Und auch aus Sachschutzgründen ist die Verhinderung der aktiven Rauchausbreitung sinnvoll.
Ich glaube auch nicht, das dass durch die Bauaufsicht hier eine Anpassung verlangt werden kann, Bestandsschutz also besteht.
Ob die möglichen Kosten, die bei Nachrüstung entstehen, aber durch Vermieter oder Mieter zu tragen sind, hangt aus meiner Sicht aber vom Mietvertrag ab. Dieses kann hier glaube ich nicht beurteilt werden. Nur sind die Kosten, wenn eine BMA im Objekt vorhanden sein sollte, relativ gering.
Gruß,
F. Fleischhauer