Wandschränke in Flucht- und Rettungswegen

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
bayer

Wandschränke in Flucht- und Rettungswegen

Beitragvon bayer » Di 20.07.2004 10:18

Hallo,

in Vorschriften zu Flucht- und Rettungswegen heißt es immer, dass keine Brandlasten vorhanden sein dürfen. Nicht nur bei uns, ist es aber oft zu sehen, dass entlang von Flucht- und Rettungswegen Wandschränke vorhanden sind. Unter welchen Auflagen ist dies gestattet?

Wer kann helfen?

Gruß
Michael

Schaeffer

Gute Frage....

Beitragvon Schaeffer » Mo 23.08.2004 17:27

Hallo Michael,
... aber das wird sicher auch andere Leutchen interessieren. Leider weiss ich keine Antwort.
:???:
Aber das "Staatliche Amt für Arbeitsschutz NRW" hat eine Internetseite, wo Fachleute sicher Antwort geben: www.komnet.nrw.de oder Telefon 0180-3100110
:-)
Das Ergebnis würde mich auch interessieren.

Gruss: Peter

Schaeffer

Gute Frage....

Beitragvon Schaeffer » Mo 23.08.2004 17:28

Hallo Michael,
... aber das wird sicher auch andere Leutchen interessieren. Leider weiss ich keine Antwort.
:???:
Aber das "Staatliche Amt für Arbeitsschutz NRW" hat eine Internetseite, wo Fachleute sicher Antwort geben: www.komnet.nrw.de oder Telefon 0180-3100110
:-)
Das Ergebnis würde mich auch interessieren.

Gruss: Peter

Schaeffer

Gute Frage....

Beitragvon Schaeffer » Mo 23.08.2004 17:28

Hallo Michael,
... aber das wird sicher auch andere Leutchen interessieren. Leider weiss ich keine Antwort.
:???:
Aber das "Staatliche Amt für Arbeitsschutz NRW" hat eine Internetseite, wo Fachleute sicher Antwort geben: www.komnet.nrw.de oder Telefon 0180-3100110
:-)
Das Ergebnis würde mich auch interessieren.

Gruss: Peter

Schaeffer

Upssss

Beitragvon Schaeffer » Mo 23.08.2004 17:30

Dreimal das Gleiche... ist ja wie im Fernsehen. Bitte um Vergebung!!

Andreas

Beitragvon Andreas » Do 26.08.2004 18:33

Meinen Sie Wandschränke aus Holz? Was befindet sich dahinter? Gehen Sie von Wohngebäuden aus? Welche Höhe hat das Gebäude? Wie viele Personen müssen den Weg im Brandfall benutzen? Und denken Sie speziell an einen Flur oder an ein Treppenhaus?
Alles das hat Einfluss! Klarheit über die Zulässigkeit schafft meist nur eine ganzheitliche Betrachtung in einem Brandschutzkonzept.
Schlechte Chancen sehe ich bei einem Wandschrank aus Holz im Treppenhaus als ersten Rettungsweg ohne Kompensationsmaßnahmen im Gebäude (z. B. Brandmelder) - ein Wohngebäude mittlerer Höhe.
Aber als Denkanstoss: Ohne besondere Brandgefahren, die ja auch auszuschließen sind, ist zunächst auch kein Risiko zu erkennen. (natürlich muss man da wieder auf Elt.-Leitungen o. ä. achten) Man lässt ja auch schwer entflammbare Fussbodenbeläge im Flur als Rettungsweg zu.
Also, als erstes müssten mal mehr Informationen her.
MfG
Andreas

Frank Fleischhauer

Beitragvon Frank Fleischhauer » Fr 27.08.2004 9:52

Hallo Herr Hänsch,
natürlich haben Sie recht, wenn Sie sagen es müssen mehr Informationen gegeben werden, um hier eine konkrete Aussage machen zu können. Nur wollen wir hier im Forum Brandschutzkonzepte, wenn auch in Kurzform, erstellen?
Ausserdem muß man, was die Gefährdung angeht, zwischen Brandlast aus Bodenbelägen und Mobiliar unterscheiden. Bodenbeläge in Rettungswegen sind B1 mit geringer Brandlast / m², Holzmöbel hingegen B2 mit deutlich erhöhter Brandlast / m², evtl zzgl. brennbarem Inhalt. Ausserdem macht die Temperaturverteilung im Brandraum hier einen erheblichen Unterschied. Insofern halte ich derartige Möblierung in Rettungswegen grundsätzlich für sehr problematisch, denn selbst bei Fehlen von z. B. E-Installation als Brandursache, Brandstiftung, gerade in öffentlichen Bereichen, kann nicht ausgeschlossen werden.
Mit freundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer

Andreas

Beitragvon Andreas » Fr 27.08.2004 15:18

Hallo Herr Fleischhauer,
ich freue mich, dass die Diskussion weitergeführt wird und danke Ihnen für Ihre Ergänzungen. Natürlich will ich hier kein BSK erstellen, mich hat nur interessiert, wo solche Wandschränke von Michael gesehen worden sind. Ich habe lediglich mal meine Gedanken dazu geäußert und möchte auch wissen, unter welchen Umständen Wandschränke in Fluchtwegen stehen dürfen. Diesen Fall hatte ich bisher auch noch nicht.
MfG
Andreas

ibkoeppen

Beitragvon ibkoeppen » Fr 27.08.2004 15:29

Hallo -
zwei Beispiele:
- kürzlich hatte ich den Neubau einer Schule für Erwachsenenbildung (in Thüringen). Hier hat die Baubehörde den erst geplanten (und von mir im Brandschutzkonzept auch tolerierten) Einbau von Blechwandschränken im Flur nicht gestattet.
- in einer ähnlichen Einrichtung, allerdings Sanierung im Bestand, durften die vorhandenen (historischen) Holzwandschränke im notwendigen Flur bleiben. Hier wurde allerdings die Lagerung brennbarer Stoffe in den Schränken untersagt, d.h. diese stehen nur noch zur Schönheit da (gab auch Interesse der Denkmalbehörden daran).

mfG
M. Koeppen
Fachplaner Brandschutz

Frank Fleischhauer

Beitragvon Frank Fleischhauer » Mo 30.08.2004 17:00

Hallo alle miteinander,
z. B. in der alten MKhBauRL von 1976, die in vielen Bundesländern immer noch Bestand hat, ist die Aufstellung von Schränken aus überwiegend nicht brennbaren Materialien in notwendigen Fluren gestattet, da es sich normalerweise ja um "Einbauten" handelt. Diese dürfen nur die Fluchtwegbreite nicht einschränken. Und über den Inhalt und seine Brennbarkeit wird keine Aussage getroffen. Das dieses nicht sinnvoll ist, steht völlig ausser Frage, nur so ist halt zumindest für diesen Teilbereich die Rechtslage.
Mit freundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer

bayer

Beitragvon bayer » Di 28.09.2004 13:58

Hallo zusammen,

danke für die Diskussionen.

Hier ein paar weitere Informationen zum konkreten Fall. Es handelt sich um Einbauschränke aus beschichtetem Holz. Darin befinden sich Akten u.ä., also fast ausschließlich Papier.
Die Breite der Flure wird nicht eingeschränkt.
Die Flure sind im Erdgeschoss eines eingeschossigen Laborgebäudes. In den Flur endet die Treppe aus dem Keller, ohne Abtrennung durch Brandschutztüren.
Anlass für diese Anfrage ist die Tatsache, dass zusätzlich zu den beschriebenen Einbauschränke zur Zeit neue Schränke in einem breiten Abschnitt des Flurs aufgebaut werden sollen.

Viele Grüße
Michael

Linse

Beitragvon Linse » Mi 26.10.2005 1:23

Bedeutet das, der zweite Rettungsweg wäre aus allen Räumen auf alle Fälle durch die Fenster mit den entsprechenden Maßen gewährleistet?

Nur mal so als Diskussionsansatz eines Unerfahrenen...

Ich persönlich würde trotz aller anderen Fluchtmöglichkeiten darauf achten, dass durch die neuen Schränke zum einen der 1.Fluchtweg in der Breite nicht eingeschränkt wird und zum anderen durch diese auch keine neuen Brandlasten auf die Flure gebracht werden.
Schließlich ist Bewegung ja gesund - und wenns nur zum Aktenraum am anderen Ende des Flures ist... :zwink:

Falk_HL
Beiträge: 281
Registriert: Mo 16.06.2003 14:55

Beitragvon Falk_HL » Do 27.10.2005 8:52

Hallo Michael,

du schreibst:
Die Flure sind im Erdgeschoss eines eingeschossigen Laborgebäudes. In den Flur endet die Treppe aus dem Keller, ohne Abtrennung durch Brandschutztüren

Wie stellen sich denn die Fluchtwege im UG dar und vor allem, wie ist die Abtrennung Treppe - UG ausgebildet? Wenn es dort auch keine Türen gäbe... sehe ich dunkle Wolken am Horizont :-)

Für das EG, sofern öffenbare Fenster vorhanden sind, sehe ich weniger Probleme. Wie groß ist denn der gesamte Brandabschnitt?
Grüße FH