Eingangstüren öffnen nicht in Fluchtwegrichtung

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
TimS

Eingangstüren öffnen nicht in Fluchtwegrichtung

Beitragvon TimS » Di 12.12.2017 16:15

Hallo,

ich bin hinsichtlich der Regelungen von Fluchtwegen und der tatsächlichen Praxis verwirrt: Gemäß https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A2-3.pdf?__blob=publicationFile (Technische Regeln für Arbeitsstätten Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan; §6 (1)) gilt: Manuell betätigte Türen in Notausgängen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen.

Ich habe ein Ladengeschäft angemietet dessen Eingangstür zu einer Verkaufsfläche von ca. 150 qm sich nach innen, also entgegen der Fluchtrichtung, öffnet. Die Tür ist bereits seit 1968 so. Beim zweiten Fluchtweg öffnet die Tür ebenfalls in die falsche Richtung. Seit 1968 hat sich mehrfach die Nutzung von Bürofläche zu Einzelhandelsfläche geändert. Mich wundert es, wie über fast 50 Jahren das niemanden gestört hat bzw. stellt sich für mich die Frage inwieweit es eine von den technischen Regeln abgewichen werden darf? Ich möchte die in die Jahre gekommene Tür austauschen und frage mich, ob ich die neue Tür auch entgegen der Fluchtrichtung in den Laden öffnen lassen darf oder nicht.

Danke für Eure Hilfe!
Tim

clammer
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Re: Eingangstüren öffnen nicht in Fluchtwegrichtung

Beitragvon clammer » Di 12.12.2017 17:43

Hallo Tim,

der Sachverhalt ist etwas komplexer, als er auf den ersten Blick erscheint.
Bei der Errichtung des Gebäudes und bei (genehmigungspflichtigen) Änderungen wird durch dien zuständige Bauaufsicht in der Regel "nur" das Bau-, nicht aber das Arbeitsstättenrecht geprüft. Da es im Baurecht, bis auf einige Ausnahmen, keine Anforderungen an die Aufschlagrichtung von (Flucht-)Türen gibt, wird hier auch nichts kontrolliert. Warum die zuständige Arbeitsschutzbehörde bisher nicht tätig war, ist Spekulation. hat aber sicher auch mit der Kontrollzyklen bei Klein- und Mittelbetrieben zu tun.
Außerdem unterscheiden sich die Adressaten der beiden Rechtsgebiete. Das Baurecht richtet sich an den Bauherrn, das Arbeitsstättenrecht an den Unternehmer, der die Arbeitsstätte betreibt. Und wenn Sie keine Angestellten haben - da tendiert erfahrungsgemäß das Interesse der Aufsichtsbehörden gegen Null.

Inwieweit Ihre Mietsache, also der Laden, mängelbehaftet ist, kann ich nicht beantworten. Da müssen Sie einen Juristen befragen.
Ich habe mit einem ähnlichen Fall zu tun; auch hier öffnen sich in einen rein als Geschäftshaus geplanten und gebauten Gebäude alle Türen in die falsche Richtung. Auch hier konnte noch keine Einigung erzielt werden, zumal die BG eines Mieters nun Druck macht, die Situation zu ändern.

Wenn Sie mit offenen Augen durch die Stadt gehen, werden Sie feststellen. dass gerade bei Läden häufig die Türen "falsch" herum aufgehen. Anderseits ist dies aber auch oft gewollt, um so die Kunden das Betreten des Ladens zu vereinfachen. Und "Drücken" ist nun mal leichter als "Ziehen".
Und ein Grund könnte auch sein, dass die Grundstücksgrenze gleich der Gebäudekante ist und somit die Türe über fremden Grund schwenken würde.

Zur Frage der Abweichung. Dies ist grundsätzlich möglich, wenn es dafür zwingende Gründe gibt. Ein Beispiel aus dem betrieblichen Alltag wäre, dass sich die Türe in den Verkehrsweg von Flurförderfahrzeugen öffnen würde. Dadurch ist die Gefährdung größer als durch die Aufschlagrichtung.

Mein Rat wäre es , wenn möglich, die Türe so einzubauen, dass Sie in Fluchtrichtung öffnet.

Gruß
C. Lammer

TimS

Re: Eingangstüren öffnen nicht in Fluchtwegrichtung

Beitragvon TimS » Di 12.12.2017 18:02

clammer hat geschrieben:Zur Frage der Abweichung. Dies ist grundsätzlich möglich, wenn es dafür zwingende Gründe gibt. Ein Beispiel aus dem betrieblichen Alltag wäre, dass sich die Türe in den Verkehrsweg von Flurförderfahrzeugen öffnen würde. Dadurch ist die Gefährdung größer als durch die Aufschlagrichtung.

Mein Rat wäre es , wenn möglich, die Türe so einzubauen, dass Sie in Fluchtrichtung öffnet.


Danke für die Antwort. In dem Zusammenhang fällt mir eine mögliche Begründung ein:
Bild

https://www.dropbox.com/s/wjx63t790bu2lyd/2017-12-12_16-56-09.jpg?dl=0

Die Ladentür (mit 1 markiert) würde, wenn sie nach Außen aufgeht, der Tür des Wohnhaustreppenhauses (2) und aus dem Wohnhaus flüchtenden im Weg sein.

Wie wäre Ihre / Deine Empfehlung das verbindlich zu klären, wenn nun eine neue Tür rein soll? Für mich wäre es besser, wenn sie nach innen aufgeht, da sie - wie geschrieben - so einladender ist.

Danke
Tim

Phoenix

Re: Eingangstüren öffnen nicht in Fluchtwegrichtung

Beitragvon Phoenix » Mi 13.12.2017 18:31

Wie bereits richtig angemerkt wurde, gibt es bauordnungsrechtlich keine Forderungen hinsichtlich der Aufschlagrichtung von Türen. Dies ergibt sich dann aus der ASR A.2.3 (für Arbeitsstätten).
Unter Punkt 6 wird folgendes beschrieben:
6
Ausführung
(1)
Manuell betätigte Türen in Notausgängen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen.
Die Aufschlagrichtung von sonstigen Türen im Verlauf von Fluchtwegen hängt von dem
Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ab, die im Einzelfall unter Berücksichtigung der
örtlichen und betrieblichen Verhältnisse, insbesondere der möglichen Gefahrenlage, der
höchstmöglichen Anzahl der Personen, die gleichzeitig einen Fluchtweg benutzen
müssen sowie des Personenkreises, der auf die Benutzbarkeit der Türen angewiesen
ist, durchzuführen ist.

In solchen Ladeneinheiten ist ja meistens mit einem sehr geringen Personenaufkommen zu rechnen.
Wenn man hier eine Gefährdungsbeurteilung durchführt, ist die Gefahr größer einem vorbeilaufenden die Tür an die Kopf zu hauen als das die 5 Personen die sich darin aufhalten im Brandfall das Gebäude nicht verlassen können.

Von daher ist das öffnen gegen die Fluchtrichtung unproblematisch

Vaya
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Re: Eingangstüren öffnen nicht in Fluchtwegrichtung

Beitragvon Vaya » Do 14.12.2017 13:37

Hallo zusammen,

eine Gefährdungsbeurteilung reicht aus meiner Sicht nicht aus.
Von den allgemeinen technischen Regeln (ASR) kann im begründeten Einzelfall, mit Dokumentation in der Gefährdungsbeurteilung, abgewichen werden, wenn die Schutzziele auf andere Weise erreicht werden.
Die Arbeitsstättenverordnung stellt im Pkt. 2.3 ebenfalls die Forderungen zur Öffnung von Notausgängen in Fluchtrichtung. Von dieser kann nur mit Zustimmung der Überwachungsbehörde abgewichen werden.

Grüße

Stefan

Re: Eingangstüren öffnen nicht in Fluchtwegrichtung

Beitragvon Stefan » Mi 11.07.2018 9:14

Vaya hat geschrieben:Hallo zusammen,

eine Gefährdungsbeurteilung reicht aus meiner Sicht nicht aus.
Von den allgemeinen technischen Regeln (ASR) kann im begründeten Einzelfall, mit Dokumentation in der Gefährdungsbeurteilung, abgewichen werden, wenn die Schutzziele auf andere Weise erreicht werden.
Die Arbeitsstättenverordnung stellt im Pkt. 2.3 ebenfalls die Forderungen zur Öffnung von Notausgängen in Fluchtrichtung. Von dieser kann nur mit Zustimmung der Überwachungsbehörde abgewichen werden.

Grüße



Genau so ist es. Das Öffnen von Notausgangstüren in Fluchtrichtung ist zwingend.
Türen im weiteren Verlauf von Fluchtwegen sollen in Fluchtrichtung aufschlagen, hierzu muss man die Einhaltung des Schutzziels in der Gefährdungsbeurteilung nachweisen.

Schmid-Brandschutz

Re: Eingangstüren öffnen nicht in Fluchtwegrichtung

Beitragvon Schmid-Brandschutz » Fr 13.07.2018 9:52

Servus,

hier ein Link zu einem Urteil aus Münster. Ich denke daraus wird einiges deutlich. Wobei auch die Aspekte der unterschiedlichen Rechtsinteressen Baurecht / Arbeitsstättenrecht und deren Adressaten schwer unter einen Hut zu bringen sind.
http://www.vg-muenster.nrw.de/behoerde/presse/10_pressemitteilungen/01_archiv/2016/10_160712/index.php

Am Ende sage ich persönlich, dass Arbeitsstättenrecht würde das Baurecht schlagen bzw. ist diesem "übergeordnet".

clammer
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Re: Eingangstüren öffnen nicht in Fluchtwegrichtung

Beitragvon clammer » Fr 13.07.2018 15:26

Die BAuA hat aktuell ein "Rechtsgutachten zum Zusammenwirken von Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht" veröffentlicht.
https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/Gd95.html

Gruß
C. Lammer