Frage zur Wartung BMA

Gefahrenmeldeanlagen, Löschanlagen, RWA, Feuerlöscher, Hydranten, FSA etc.
Nobby.d

Frage zur Wartung BMA

Beitragvon Nobby.d » Fr 12.01.2018 8:29

Eine Frage habe ich zur Wartung der Brandmeldeanlage,

neuerdings möchte unsere Wartungsfirma der BMA, das wir zu jeder Wartung aller Brandmelder einer BMZ, alle zugehörenden Löschanlagen, (egal ob mit halbautomatischer oder vollautomatischer Auslösung) die dort aufgeschaltet sind abschiebern bzw. blockieren, egal ob von der Wartung der Rauchmelder ein Löschbereich betroffen ist oder nicht.

Bei der Wartung wird der jeweilige Melder in Inspektion gesetzt, damit die Alarmmeldung nicht weitergeleitet wird und nach der Prüfung wieder in Betrieb genommen, so wurde die letzten Jahre immer verfahren.

Eine Abschaltung einer einzelnen Löschanlage bzw. abschiebern aller Löschanlagen wurde bisher nur bei Versorgungsänderungen an der Brandmeldezentrale oder bei Arbeiten zu der einzelnen Löschanlage durchgeführt.

Die Forderung wird mit den Hinweis der VDS 2496 Punkt 11.3.2 begründet,, das vor Beginn jeglicher Instandhaltungsarbeiten an Brandschutzeinrichtungen die Feuerlöschanlage zum Schutz vor ungewollter Auslösung abzuschiebern bzw. zu blockieren ist.

Unsere Anlagen sind sehr umfangreich und bedeutet das viel Arbeit (zum Teil 6-8 Std.) für das Abschiebern erforderlich ist, oder wie aktuell für die Wartung (über 2000 Melder) eines großen Gebäudekomplexes die Löschanlagen für ca. 12-14 Tage abgeschiebert werden sollen.

Ich habe eher die Vermutung, das die Firma das Haftungsrisiko zu unseren Lasten verschieben möchte.

Kann mir bitte jemand sagen, ob die Wartungsfirma recht hat, das für jegliche Wartungsarbeiten an der Brandmeldeanlage alle Löschanlagen abzuschiebern sind, für eine Auskunft wäre ich sehr dankbar.

clammer
Beiträge: 607
Registriert: Di 29.07.2003 16:39

Re: Frage zur Wartung BMA

Beitragvon clammer » Fr 12.01.2018 16:54

Soweit die Löschanlagen von der BMA angesteuert werden, ist die Aussage der Wartungsfirma richtig.

Wenn Sie das nicht wollen, muss ihre Firma als Auftraggeber dies ausdrücklich (schriftlich) mitteilen und die Wartungsfirma von dieser Regelung befreien.

Die Verantwortung ("Haftungsrisiko") wird auch nicht verlagert, sondern ist dann auch da, wo es hingehört.
Da die Auswirkungen einer (Fehl-)Auslösung einer Löschanlage weitreichende Konsequenzen haben kann, ist die Vorgehensweise richtig und sachgerecht.

Die Erfahrung lehrt, dass selbst bei "namhaften" Errichterfirmen Menschen arbeiten, die immer wieder Fehler machen. Das kann man auch nicht verhindern.
Manchmal sind auch Wartungsmonteure im Einsatz, die von der Löschtechnik nichts verstehen und daher unbeabsichtigt diese stillsetzen oder zur Auslösung bringen.

Wir setzten daher bei den Löschanlagen eigene Brandmelde- und Löschsteuerzentralen ein, die unabhängig von der restlichen Brandmeldetechnik arbeiten.

Gruß
C. Lammer